Angaben zum Unternehmen
die Vorsorgeplaner MaklergesellschaftJochen Goldbach mbH
Pödeldorfer Str. 142
96052 Bamberg
Ansprechpartner: Jochen Goldbach
Telefon: +49 951 2087733
Telefax: +49 951 208777
E-Mail: info@vplaner.de
Handelsregister: Amtsgericht Bamberg
Registernummer: HRB 6889
Berufsbezeichnungen und Erlaubnisse
Die nachfolgenden Berufsbezeichnungen und Erlaubnisse wurden in der Bundesrepublik Deutschland erteilt.
Versicherungsmakler nach § 34d GewO
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung.
Registrierungsnummer: D-6RSP-M5787-42
Berufsrechtliche Regelungen: § 34d GewO, §§ 59–68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV).
Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO
Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1, Nummer 1 Gewerbeordnung.
Registrierungsnummer: D-F-155-ZB66-82
Berufsrechtliche Regelungen: § 34f GewO, Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater nach § 34f GewO zulässig ist.
In der bereitgestellten Unternehmensinformation genannte Emittenten: ebase – European Bank for Financial Services GmbH, FIL Fondsbank GmbH und Fondsdepot Bank GmbH.
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 Gewerbeordnung.
Registrierungsnummer: D-W-155-5B97-22
Berufsrechtliche Regelungen: § 34i GewO, Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV).
Aufsichts- und Erlaubnisbehörde
Für die oben genannten Erlaubnisse:
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Bahnhofstraße 25, 95444 Bayreuth
Telefon: +49 921 886-0
Überprüfung der Eintragungen
Die Eintragungen können unter www.vermittlerregister.info überprüft werden.
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Die berufsrechtlichen Regelungen sind unter www.gesetze-im-internet.de abrufbar.
Streitbeilegung
Gemäß § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit, dass wir verpflichtet und bereit sind, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Für Versicherungsangelegenheiten können folgende Schlichtungsstellen angerufen werden:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Beschwerdemanagement
Beschwerden sind in Textform an die Geschäftsleitung zu richten und werden im Rahmen unseres Beschwerdemanagements unverzüglich bearbeitet.
Informationen zur Nachhaltigkeit
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen.
Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels in folgenden Bereichen Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Achtung der Menschenrechte
- Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption).
Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass diese Auswirkungen bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Auswahlprozess die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen und Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben auf Plausibilität.
Vergütungspolitik (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
